Die ambulante Gruppentherapie ist keine Behelfsmethode als Ersatz für die Einzeltherapie,
sondern eine eigenständige Methode mit speziellen Möglichkeiten, nachgewiesenen Wirkungen
und bewährten Regeln, mit denen Sie sich zunächst vertraut machen sollten. Zur Einhaltung
der folgenden Grundregeln verpflichten Sie sich mit Ihrem Gruppeneintritt:
1. Regelmässige Anwesenheit:
Die erste Voraussetzung, dass überhaupt ein heilsamer Gruppenprozess in Gang kommt,
ist das regelmässige und pünktliche Erscheinen aller TeilnehmerInnen. Bei
Kassenbehandlungen zahlt die Kasse selbstverständlich nur die Sitzungen, an
denen Sie teilgenommen haben, während Sie für jede Sitzung, die Sie versäumen,
unabhängig von den Gründen ein Ausfallhonorar entrichten müssen nach § 615 BGB.
Es beträgt derzeit € 20.- (einzige Ausnahme: Notfallaufnahme im Krankenhaus).
Eine Berücksichtigung von anderen
Härtefällen ist nur in Einzelabsprache möglich. Diese Regelung dient sowohl der
Vermeidung von Verdiensteinbussen des Therapeuten als auch der Motivation der
TeilnehmerInnen, so regelmässig wie möglich zu kommen. Die Gruppenpausen zu Beginn
des Quartals bekanntgegeben.
2. Offenheit nach innen, Verschwiegenheit nach aussen:
Die Gruppe ist ein Ort, wo Sie so ehrlich wie möglich über sich sprechen können und sollen,
d.h. auch über unangenehme oder zunächst "peinlich" erscheinende Inhalte. Damit die dafür
notwendige Vertrauensbasis entsteht, darf kein/e TeilnehmerIn von dem, was in der Sitzung
über andere Personen gesprochen wird, etwas nach aussen tragen. Verletzungen dieser Regel
führen zum Ausschluss aus der Gruppe. Es ist allerdings angebracht und für den Heilungsprozess
förderlich, nahe Angehörige an eigenen Erfahrungen aus den Sitzungen teilhaben zu lassen.
3. Therapiedauer:
Im Normalfall dauert eine analytische Gruppentherapie 120 Doppelstunden (begründeter
Verlängerungsantrag muss nach 80 Std. gestellt werden). Bei einer Frequenz von einer
Sitzung pro Woche entspricht das einem Zeitraum von 3 Jahren. Sie sollten sich auf
diesen Zeitraum einstellen, da sonst ein tiefergehender Wandlungsprozess kaum zustande
kommt bzw. auf halbem Wege abgebrochen wird. Falls ein Abbruch aus zwingenden Gründen wie
Umzug (dabei übernehmen alle Kassen auf Antrag normalerweise die Fortsetzung bei gleich
qualifizierten TherapeutInnen) unumgänglich ist, sollten Sie den Austritt mit der Gruppe
rechtzeitig und gründlich besprechen. In begründeten Fällen übernimmt die Kasse nach den
regulären 120 Sitzungen noch weitere 30. Sollten auch die noch nicht ganz reichen,
besteht - nach Absprache mit der Gruppe und der Leitung die Möglichkeit, noch für eine
gewisse Zeit selbstfinanziert weiter an der Gruppe teilzunehmen.
4. Treffen ausserhalb der Sitzungen:
Treffen der ganzen Gruppe oder von Untergruppen ausserhalb der Sitzungen sowie persönliche
und intime Beziehungen zwischen den TeilnehmerInnen sind für den Zeitraum der Therapie zu
meiden, da sie den Gruppenprozess stören. Ausnahmen sollten auf jeden Fall in der Gruppe
besprochen werden.
5. Verhalten in den Sitzungen:
Alle Arten von ablenkenden Tätigkeiten wie Rauchen, Essen, Stricken, Bonbonlutschen, Kaugummikauen usw.
sind während den Sitzungen zu unterlassen, Ausnahme Trinken von Wasser. Verbale Gefühlsäusserungen in
der Gruppe sind sehr wichtig, aber direkte Bedrohungen oder aggressive Handlungen gegenüber den anderen
Mitgliedern sind strikt untersagt und können zum sofortigen Ausschluss führen. Mobiltelefone sollten nicht
nur stumm- sondern ganz abgeschaltet werden. Bitte verzichten Sie vor der Gruppe im Interesse der zunehmenden
Anzahl von auf Chemikalien überempfindlich reagierenden Personen und Allergikern auf jede Art von Parfümierung.