Verbindliche GRUPPENREGELN der ambulanten analytischen Gruppentherapie

Die ambulante Gruppentherapie ist keine Behelfsmethode als Ersatz für die Einzeltherapie, sondern eine eigenständige Methode mit speziellen Möglichkeiten, nachgewiesenen Wirkungen und bewährten Regeln, mit denen Sie sich zunächst vertraut machen sollten. Zur Einhaltung der folgenden Grundregeln verpflichten Sie sich mit Ihrem Gruppeneintritt:

1. Regelmässige Anwesenheit:
Die erste Voraussetzung, dass überhaupt ein heilsamer Gruppenprozess in Gang kommt, ist das regelmässige und pünktliche Erscheinen aller TeilnehmerInnen. Bei Kassenbehandlungen zahlt die Kasse selbstverständlich nur die Sitzungen, an denen Sie teilgenommen haben, während Sie für jede Sitzung, die Sie versäumen, unabhängig von den Gründen ein Ausfallhonorar entrichten müssen nach § 615 BGB. Es beträgt derzeit € 20.- (einzige Ausnahme: Notfallaufnahme im Krankenhaus). Eine Berücksichtigung von anderen Härtefällen ist nur in Einzelabsprache möglich. Diese Regelung dient sowohl der Vermeidung von Verdiensteinbussen des Therapeuten als auch der Motivation der TeilnehmerInnen, so regelmässig wie möglich zu kommen. Die Gruppenpausen zu Beginn des Quartals bekanntgegeben.

2. Offenheit nach innen, Verschwiegenheit nach aussen:
Die Gruppe ist ein Ort, wo Sie so ehrlich wie möglich über sich sprechen können und sollen, d.h. auch über unangenehme oder zunächst "peinlich" erscheinende Inhalte. Damit die dafür notwendige Vertrauensbasis entsteht, darf kein/e TeilnehmerIn von dem, was in der Sitzung über andere Personen gesprochen wird, etwas nach aussen tragen. Verletzungen dieser Regel führen zum Ausschluss aus der Gruppe. Es ist allerdings angebracht und für den Heilungsprozess förderlich, nahe Angehörige an eigenen Erfahrungen aus den Sitzungen teilhaben zu lassen.

3. Therapiedauer:
Im Normalfall dauert eine analytische Gruppentherapie 120 Doppelstunden (begründeter Verlängerungsantrag muss nach 80 Std. gestellt werden). Bei einer Frequenz von einer Sitzung pro Woche entspricht das einem Zeitraum von 3 Jahren. Sie sollten sich auf diesen Zeitraum einstellen, da sonst ein tiefergehender Wandlungsprozess kaum zustande kommt bzw. auf halbem Wege abgebrochen wird. Falls ein Abbruch aus zwingenden Gründen wie Umzug (dabei übernehmen alle Kassen auf Antrag normalerweise die Fortsetzung bei gleich qualifizierten TherapeutInnen) unumgänglich ist, sollten Sie den Austritt mit der Gruppe rechtzeitig und gründlich besprechen. In begründeten Fällen übernimmt die Kasse nach den regulären 120 Sitzungen noch weitere 30. Sollten auch die noch nicht ganz reichen, besteht - nach Absprache mit der Gruppe und der Leitung die Möglichkeit, noch für eine gewisse Zeit selbstfinanziert weiter an der Gruppe teilzunehmen.

4. Treffen ausserhalb der Sitzungen:
Treffen der ganzen Gruppe oder von Untergruppen ausserhalb der Sitzungen sowie persönliche und intime Beziehungen zwischen den TeilnehmerInnen sind für den Zeitraum der Therapie zu meiden, da sie den Gruppenprozess stören. Ausnahmen sollten auf jeden Fall in der Gruppe besprochen werden.

5. Verhalten in den Sitzungen:
Alle Arten von ablenkenden Tätigkeiten wie Rauchen, Essen, Stricken, Bonbonlutschen, Kaugummikauen usw. sind während den Sitzungen zu unterlassen, Ausnahme Trinken von Wasser. Verbale Gefühlsäusserungen in der Gruppe sind sehr wichtig, aber direkte Bedrohungen oder aggressive Handlungen gegenüber den anderen Mitgliedern sind strikt untersagt und können zum sofortigen Ausschluss führen. Mobiltelefone sollten nicht nur stumm- sondern ganz abgeschaltet werden. Bitte verzichten Sie vor der Gruppe im Interesse der zunehmenden Anzahl von auf Chemikalien überempfindlich reagierenden Personen und Allergikern auf jede Art von Parfümierung.