Alle Kassen bezahlen nur Verfahren, die wissenschaftlich überprüft und
anerkannt sind, und zwar nur solange eine "Störung von Krankheitswert"
besteht. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte
und analytische Psychotherapie nach FREUD, JUNG und ADLER, Entspannungsverfahren
wie Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation nach JACBSON sowie Hypnose
sind im Leistungskatalog praktisch aller Kassen enthalten.
Falls Sie sich für die wissenschaftliche Diskussion zur Effektivität der
Psychotherapieverfahren interessieren: Es gibt eine Studie aus unserer
Region von BREYER/HEINZEL/KLEIN, die im Juni 1997 in der Zeitschrift für
Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement erschienen ist. Dr.med.
Dipl.-Psych. HEINZEL quantifizierte damals in Zusammenarbeit mit Prof.
BREYER von der Universität Konstanz, wie viel Kosten ehemalige PatientInnen
der Solidargemeinschaft ersparen nach erfolgreich abgeschlossener Therapie,
und zwar durch deutliche Verringerung von Arbeitsunfähigkeitstagen, Arztbesuchen,
Medikamenten und stationären Aufenthalten. Durch ähnliche Ergebnisse von Frau
Professor DÜHRSSEN für die Berliner AOK war die Psychotherapie in den Leistungskatalog
der Krankenkassen ab 1970 überhaupt erst aufgenommen worden. Wie der amerikanische
Consumers' Report von 1995 nach Befragung vieler ehemaliger PatientInnen kamen auch
Prof. RUDOLF (Lehrbuch "Psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik", Stuttgart 2000)
und sein Team in Heidelberg in der sog. PAL-Studie von 1979-2002 zu
dem Ergebnis, dass längere Psychotherapien am effektivsten waren:
www.med.uni-heidelberg.de/psycho/ psm.
Kurzzeittherapie: 25 Stunden (Einzel- oder Gruppentherapie)
Langzeittherapie: bei tiefenpsychologisch fundierter 50 bis maximal
100 Stunden Einzeltherapie (Gruppe: 80-150 Stunden), bei analytischer
Psychotherapie 80 bis maximal 300 Stunden Einzeltherapie (Gruppe: 80-150 Stunden)
bei in der Regel 1-3 Sitzungen pro Woche, Doppelstunden sind nur bei Gruppentherapie
erlaubt.
Grundlage sind die individuellen Versicherungsbedingungen, die oft (wie bei der Beihilfe)
denen der gesetzlichen Kassen ähnlich sind. Die Beihilfe hat ein der GKV
entsprechendes Gutachterverfahren, dem sich oft die privaten Versicherungen
freiwillig anschliessen.
Privat Versicherte können Honorare mit den BehandlerInnen im Rahmen der geltenden
Gebührenordnung GOP frei vereinbaren.
Achtung: bei neueren Privatkassenverträgen sind die psychotherapeutischen Leistungen
in der Stundenzahl oder der Vergütung oft erheblich reduziert oder gar bei Billigtarifen
ausgeschlossen!
erfolgt auf der Basis der GOP = Gebührenordnung für Psychotherapeuten oder GebüH = Gebührenordnung für Heilpraktiker. Kosten für Supervision, Coaching oder Stressbewältigungstraining werden in jeweils vereinbarter Höhe privat in Rechnung gestellt. Von den Kurskosten des Stressbewältigungstrainings bekommen Sie von den meisten gesetzlichen Kassen 80% oder ca. 75€ zurückerstattet