Kostenübernahme:
Alle Kassen bezahlen bei „Störungen von Krankheitswert“ auf Antrag nur Verfahren, die wissenschaftlich überprüft sind: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie nach FREUD, JUNG und ADLER, Systemische Therapie, Entspannungsverfahren wie Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation nach JACBSON sowie Hypnose .
Zur wissenschaftlichen Diskussion zur Effektivität von Psychotherapieverfahren gibt es eine Studie aus unserer Region von BREYER/HEINZEL/KLEIN (1997): Dr.med. Dipl.-Psych. HEINZEL quantifizierte mit Prof. BREYER von der Universität Konstanz, wie viel Kosten PatientInnen nach erfolgreicher Gruppentherapie der Solidargemeinschaft ersparen, und zwar durch signifikane Verringerung von Arbeitsunfähigkeitstagen, Arztbesuchen, Medikamenten und stationären Aufenthalten.
Wie der amerikanische Consumers‘ Report von 1995 nach Befragung vieler ehemaliger PatientInnen kam auch das Team um Prof. RUDOLF (Lehrbuch „Psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik“, Stuttgart 2000) in Heidelberg zu dem Ergebnis, dass längere Psychotherapien langfristig am effektivsten nachwirken.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
Kurzzeittherapie: 2x12= 24 Sitzungen (Einzel- und/oder Gruppentherapie)
Langzeittherapie: bei tiefenpsychologisch fundierter 50-100 Sitzungen, bei analytischer Psychotherapie 80-300 Sitzungen, Doppelstunden sind nur bei Gruppentherapie erlaubt.
Leistungen von Privatkassen
Grundlage sind die Versicherungsverträge, die oft (wie bei der Beihilfe) denen der gesetzlichen Kassen ähnlich sind. Die Beihilfe hat ein der GKV entsprechendes Gutachterverfahren, dem sich oft die privaten Versicherungen freiwillig anschließen.
Achtung: Bei neueren Privatkassenverträgen sind die psychotherapeutischen Leistungen in der Stundenzahl oder der Vergütung oft erheblich reduziert oder gar bei Billigtarifen ausgeschlossen!
Private Honorierung
erfolgt auf der Basis der GOP = Gebührenordnung für Psychotherapeuten oder GebüH = Gebührenordnung für Heilpraktiker (Frau Tlach hat auch eine volle Heilpraktikerkzulassung).
Kosten für Supervision, Coaching oder Stressbewältigungstraining werden privat in Rechnung gestellt. Von den Kurskosten des Stressbewältigungstrainings bekommt man von den meisten gesetzlichen Kassen 80% zurückerstattet.
Die Kosten für www.lehrer-coachinggruppen.de / nach dem Freiburger Modell werden vom Kultusministerium übernommen.
Probesitzungen:
Alle Krankenversicherungen bezahlen bei beliebig vielen PsychotherapeutInnen aller Methoden
2 Psychotherapeutische Sprechstunden und
4 Probesitzungen (2 davon in der Gruppe).
Denn die wichtigste Vorraussetzung für einen Therapieerfolg liegt darin, dass Sie sich gut aufgehoben und verstanden fühlen.:
Antragsverfahren:
Erst wenn Sie sich für eine Therapieform und eine Therapeutin entschieden haben, stellen Sie mit ihr zusammen einen Antrag bei der Krankenkasse auf eine Psychotherapie. Bei Langzeittherapien muss die Therapeutin Ihrem Antrag einen ausführlichen Bericht mit Therapieplan in einem mit Chiffre versehenen verschlossenen Umschlag beifügen, der dann von ärztlichen oder psychologischen KollegInnen anonym beurteilt wird („Zweitmeinung“). Danach bekommen Sie von Ihrer Kasse Bescheid, wie viele Sitzungen für Sie entsprechend den PSYCHOTHERAPIERICHTLINIEN bzw. gemäss den Versicherungsbedingungen Ihrer Privaten Versicherung bewilligt werden.