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Kostenübernahme:


Alle Kassen bezahlen bei „Störungen von Krankheitswert“ auf Antrag nur Verfahren, die wissenschaftlich anerkannt sind: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie nach FREUD, JUNG und ADLER, Systemische Therapie, Entspannungsverfahren wie Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation nach JACBSON.

Zur wissenschaftlichen Diskussion zur Effektivität von Psychotherapie gibt es eine Studie aus unserer Region von BREYER/HEINZEL/KLEIN (1997): Dr.med. Dipl.-Psych. HEINZEL quantifizierte mit Prof. BREYER von der Universität Konstanz, wie viel Kosten PatientInnen nach erfolgreicher Gruppentherapie der Solidargemeinschaft ersparen, und zwar durch signifikane Verringerung von Arbeitsunfähigkeitstagen, Arztbesuchen, Medikamenten und stationären Aufenthalten. 
Wie der amerikanische Consumers‘ Report von 1995 nach Befragung vieler ehemaliger PatientInnen kam auch das Team um Prof. RUDOLF (Lehrbuch „Psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik“, Stuttgart 2000) in Heidelberg zu dem Ergebnis, dass längere Psychotherapien langfristig am effektivsten nachwirken.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV): 
Kurzzeittherapie: 2x12= 24 Sitzungen (Einzel- und/oder Gruppentherapie)
Langzeittherapie: bei tiefenpsychologisch fundierter 50-100 Sitzungen, bei analytischer Psychotherapie 80-300 Sitzungen, Doppelstunden sind nur bei Gruppentherapie erlaubt.

Privatpatienten erhalten Rechnungen nach der GOP und müssen sich selbst um die Erstattung durch ihre Versicherung kümmern. Versicherungsverträge sind oft (wie bei der Beihilfe) denen der gesetzlichen Kassen ähnlich.  Aber bei manchen Privatkassenverträgen sind die psychotherapeutischen Leistungen in der Stundenzahl oder der Vergütung erheblich reduziert oder gar bei Billigtarifen ausgeschlossen.


Kosten für Supervision, Coaching oder Stressbewältigungstraining werden privat in Rechnung gestellt. Von den Präventionskurskosten wie z.B.  Stressbewältigungstrainings bekommt man von den meisten gesetzlichen Kassen 80% zurückerstattet.
Die Kosten für  www.lehrer-coachinggruppen.de / nach dem Freiburger Modell bei Frau Tlach werden vom Kultusministerium übernommen.

Probesitzungen:


Alle Gesetzlichen Versicherungen bezahlen bei beliebig vielen PsychotherapeutInnen aller Methoden 
2 Psychotherapeutische Sprechstunden und 
4 Probesitzungen (2 davon in der Gruppe). 

Denn die wichtigste Vorraussetzung für einen Therapieerfolg liegt darin, dass Sie eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufbauen und sich gut aufgehoben und verstanden fühlen.

 

 

Antragsverfahren:


Erst wenn Sie sich für eine Therapieform und eine Therapeutin entschieden haben, stellen Sie mit ihr zusammen einen Antrag bei der Krankenkasse auf eine Psychotherapie. Bei Langzeittherapien muss die  Therapeutin Ihrem Antrag einen ausführlichen Bericht mit Therapieplan in einem mit Chiffre versehenen verschlossenen Umschlag beifügen, der dann von ärztlichen oder psychologischen KollegInnen anonym beurteilt wird („Zweitmeinung“). Danach bekommen Sie von Ihrer Kasse Bescheid, wie viele Sitzungen nach  PSYCHOTHERAPIERICHTLINIEN der gesetzlichen Kassen bzw. gemäss den Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Versicherung bewilligt werden.